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Vertragsbedingungen Tanzschule Manfred S in Mainz und Oppenheim

1. Kursentgeld
Die angegebenen Preise gelten pro Person inkl. der z.Zt. gültigen MwSt. und GEMA-Gebühren.
Die Kursgebühr ist fällig bis zur 2. Unterrichtsstunde und kann bar, per Scheck oder per Überweisung (Bankverbindung: Kto. 17007006 - BLZ 553 500 10 Rheinhessen Sparkasse, IBAN DE56 5535 0010 0017 0070 06, BIC MALADE51WOR) entrichtet werden.

2. Vertrag
Mit Unterzeichnung des Tanzschulvertrages werden die Vertragsbedingungen anerkannt und der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, das gesamte Honorar zu entrichten.

3. Honorarfälligkeit
Das Honorar ist zur ersten Kursstunde fällig. überweisungen bitten wir rechtzeitig vorzunehmen, da Erfüllung erst mit Gutschrift auf unserem Geschäftskonto eintritt.

4. Ermäßigung
Gegen Vorlage eines gültigen Studentenausweises einer dt. Fach-/Hochschule erhalten Studenten eine einmalige Ermäßigung von EUR 10.- im Grundkurs I auf den regulären Preis.

5. Kündigung in Jugendkursen
Die StartCard bedarf keiner Kündigung, bei allen anderen Cards verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Dauer der gebuchten Card. Die StartCardPlus verlängert sich um die Dauer der TopCard. Eine Kündigung der Mitgliedschaft der Kurse hat bis zur 5. Unterrichtsstunde vor Ablauf der jeweils gebuchten Card zu erfolgen. Die Kündigungsfrist für Clubs / Tanzkreise beträgt 6 Wochen zum Ablauf der jeweiligen Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaftsdauer der Fitness /VideoClip-Dancing-Card beträgt 3 Monate. Hier gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ablauf. Eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Den Nachweis hierfür hat das Mitglied zu führen.

6. Kündigung VideoClip-Dancing-Card / Fitness-Card für Erwachsene
Die Mitgliedschaftsdauer der VideoClip-Dancing-Card / FitnessCard beträgt 3 Monate. Hier gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ablauf. Eine Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Den Nachweis hierfür hat das Mitglied zu führen.